Integrationshilfen in Schulen

Wir begleiten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX und § 35 a SGB VIII, Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Regel- und Sonderschulen, um sie im Alltag zu unterstützen.

Die Integrationshilfen ermöglichen jedem Kind oder Jugendlichen mit einer Behinderung unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine angemessene Schulbildung, soziale Integration im Bereich Schule, individuelle Förderung und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Leistungen zur Eingliederungshilfe in Form von Integrationshilfe sind Einzelfallhilfen. Dies bedeutet, dass die Leistung individuell für einen Schüler bzw. eine Schülerin genehmigt wird, der bzw. die aufgrund seiner bzw. ihrer Behinderung ergänzend zum Schulpersonal individuelle Unterstützung braucht. Der Bedarf an Hilfe kann zum Beispiel folgende Bereiche umfassen:

  1. Hilfen zur Pflege
  2. Hilfen zur Orientierung
  3. Hilfen zur stützenden Begleitung
  4. Hilfen zur Verhaltensverbesserung

Anträge für eine Schulbegleitung müssen von den Eltern beim zuständigen Kreissozialamt bzw. Jugendamt gestellt werden.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Integration in Schulen.

Kontakte Koordination:

Ulrike Monnet
Tel.: 0171 997 53 17
ulrike.monnet@dw-bonn.de

Dorothee Meidling
Tel.: 0151 744 797 50
dorothee.meidling@dw-bonn.de

Anja Dechering
Mobil  0160 70 25 911
anja.dechering@dw-bonn.de

Andrea Kalucki
Tel.: 0151 744 797 46
andrea.kalucki@dw-bonn.de