Familienpflege

Die Diakonie unterstützt Sie im Rahmen der Familienpflege nach § 38 SGB V.

Manchmal gibt es im Leben Situationen, in denen die einfachsten Alltagsaufgaben kaum noch zu bewältigen sind. Auslöser können Krankheiten oder auch ganz andere schwierige Lebensumstände sein.
Einen Anspruch auf Haushaltshilfe und Kinderbetreuung haben Sie z. B., wenn Sie die Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder nicht gewährleisten können, weil ein Elternteil erkrankt ist, im Krankenhaus oder zur Kur ist, wenn eine Risikoschwangerschaft besteht, eine Entbindung bevorsteht oder wenn Geschwisterkinder ins Krankenhaus begleitet werden müssen.

Voraussetzungen:
–  Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse
–  Ärztliches Attest
–  Genehmigung durch die Krankenkasse
–  Kinder bis 12 Jahre, die im Haushalt leben
–  Kinder mit einer Behinderung, Kinder die auf
Hilfe angewiesen sind oder einen Pflegegrad
haben (ohne Altersbegrenzung)

Die Krankenkasse kann im Höchstfall 8 Stunden täglich bewilligen.

Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Kontakt:

Tel.: 0 22 51 – 92 90 15